ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER FIRMA WEDOW BÜROTECHNIK

Allgemeine Geschäftsbedingungen 
§ 1 Allgemeines

1. Es gelten ausschließlich unsere Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen.
Abweichende Bedingungen des Bestellers bedürfen unserer Zustimmung.
2. Die Waren werden in den angegebenen Ausführungen, Verpackungseinheiten bzw. Mindermengen geliefert. Besteht die Mindestmenge in einer Verpackungseinheit, können nur eine bzw. mehrere Verpackungseinheiten, nicht aber Bruchteile einer Verpackungseinheit geliefert werden. Bei nicht gelisteten Artikeln ist die Mindermenge
die von unserem Lieferanten vorgeschriebene Abnahmemenge bzw. Verpackungseinheit.
3. Technische Änderungen im Sinne eines technischen Fortschrittes bleiben vorbehalten.
Änderungen in Form, Farbe und Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
4. Für die Produktgruppen und Dienstleistungen EDV (Software/Hardware/Softwarepflege und Support), ALexiS, Recherche- und Informationsdienste sowie Fernbuchhaltung bestehen ergänzende Bedingungen.
Diese können bei uns angefordert werden.


§ 2 Auftragserteilung

Die Auftragserteilung hat grundsätzlich schriftlich (auch per Telefax ) zu erfolgen. Bei nur mündlicher Auftragserteilung gehen Übermittlungsfehler sowie etwaige Mißverständnisse zu Lasten des Bestellers. Liegt eine schriftliche Auftragsbestätigung vor, ergibt sich der Auftragsumfang und -inhalt aus dieser.


§ 3 Lieferung/Versendungskauf


1. Bei Auftragswerten über 100,- € netto (d.h. ohne Mehrwertsteuer) erfolgen unsere Lieferungen innerhalb 50km um Grimmen - abgesehen von den in diesen Bedingungen gesondert angesprochenen Ausnahmefällen - verpackungs-, porto- und frachtfrei, frei Verwendungsstelle. Bei Auftragswerten (Inland) unter 100,- € netto im Versand stellen wir für Porto Verpackung, Fracht und Bearbeitung eine Pauschale in Höhe von 8,00 € (zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer) zusätzlich in Rechnung.
2. Teillieferungen bleiben vorbehalten.
3. Die Lieferung von Büromöbeln erfolgt generell frei Haus, es sei denn, daß eine Anlieferung frei Verwendungsstelle bescheinigt wurde.
4. Die Lieferung von Tresoren und Stahlsicherheitsschränken erfolgt frei Bordsteinkante Haustür ebenerdig. Treppentransporte bzw. die Lieferung frei Büroräume werden gesondert nach Aufwand berechnet, hierzu zählen auch zusätzliche Aufwendungen für Spezialverpackungen bei Transporten durch die Bahn oder Spedition.
Diese erfolgen nur im Auftrag, auf Kosten und Gefahr des Warenempfängers.

6. Sperrige oder großvolumige Produkte (insbesondere Sitzmöbel) werden auf Grund des Transportschutzes und des kostengünstigeren Transportes zum Teil zerlegt bei Ihnen angeliefert.
7. Wir behalten uns die Annahme eines Auftrages ausdrücklich vor.
8. Lieferungen in das Ausland erfolgen stets auf Kosten des Bestellers.


§ 4 Preise


1. Sofern nicht ausdrücklich anders erwähnt, beziehen sich die Preise auf die jeweils abgebildeten Artikel gem. Beschreibung, nicht jedoch auf Inhalt, Zubehör oder Dekoration.

2. Die in unseren Verkaufsunterlagen (Kataloge, Spezial usw.)angegebenen Preise betreffen den Zeitpunkt der jeweiligen Herausgabe, Preisänderungen nach Herausgabe der Verkaufsunterlagen bleiben vorbehalten. Bei bereits geschlossenen Verträgen ist eine Veränderung des vereinbarten Preises ausgeschlossen.


§ 5 Zahlungsbedingungen


1. Wir liefern - vorbehaltlich der Regelung im nachfolgenden Satz - wahlweise gegen Rechnung, zahlbar innerhalb von 21 Tagen nach Rechnungsausstellung oder gegen Nachnahme. Es bleibt uns vorbehalten, die Auftragsabwicklung gegen Nachnahme, Teilvorauskasse oder total Vorkasse vorzunehmen. Ggfs. erfolgt vorab eine entsprechende Information an den Besteller
2. Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir berechtigt ab Verzugseintritt Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB zu berechnen. Sowohl dem Besteller als auch uns bleibt es vorbehalten, im Einzelfall einen niedrigeren bzw. einen höheren Schaden nachzuweisen.


§ 6 Rückgabe

Rückgabe von Waren ist nur mit unserer Zustimmung und in originaler Verpackung möglich. Es werden höchstens 80 % des Rechnungswertes gutgeschrieben. Bei Abholung werden Fahrkosten berechnet. Reklamationen können nur innerhalb von 3 Tagen nach Lieferung berücksichtigt werden.


§ 7 Datenspeicherung


Hinweis gem. § 33 BDSG : Kundendaten werden gespeichert.


§ 8 Gewährleistung


1. Beanstandungen im Hinblick auf offensichtliche Mängel müssen innerhalb von 2 Wochen nach Empfang der Ware an uns schriftlich erfolgen; ausgenommen Büromöbel, diese sind unverzüglich nach Abnahme anzumelden. Im Gewährleistungsfalle bessern wir nach unserer Wahl nach, tauschen um oder erteilen eine Gut-
schrift. Sollte eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlschlagen, kann der Besteller nach seiner Wahl Wandlung oder Minderung verlangen.
2. Weitergehende Ansprüche des Bestellers, insbesondere Schadensersatzansprüche, bestehen nicht, es sei denn, wir oder unsere Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt.

3. 24 Monate Gewährleistung nur für den Verkauf an natürliche Personen, die das Produkt nicht der gewerblichen oder selbstständigen Nutzung zuführen (Gebrauchsgüterverkauf). 
12 Monate Gewährleistung auf alle Produkte und Gebrauchtmaschinen.

§ 9 Transportschäden


Erkennt der Besteller Schäden an der Verpackung (Transportschäden), hat er bei Annahme der Ware von dem Transportunternehmer die Beschädigung bescheinigen zu lassen. Transportschäden, die erst nach dem Auspacken der Ware festgestellt werden, müssen uns innerhalb 3 Tagen schriftlich gemeldet und zugegangen sein.


§ 10 Mengentoleranzen bei Sonderanfertigungen


1. Bei Sonderanfertigungen besteht im Falle geringer Fehlmengen, soweit sich die Lieferungstoleranzen in zumutbarem Rahmen halten, kein Anspruch auf Nachlieferung. Die Fehlmengen bleiben in diesem Falle unberechnet.
2. Anfallende geringere Mehrmengen werden im Falle von Sonderanfertigungen mitgeliefert und mit in Rechnung gestellt, soweit sich die Lieferungstoleranzen in zumutbarem Rahmen halten.
3. Lieferungstoleranzen halten sich in zumutbarem Rahmen, sofern sie 5% nicht überschreiten und ihre Ursache in produktionstechnischen Gegebenheiten haben.


§ 11 Drucksachen, Schilder/Stempel


1. Fehler, die im Manuskript enthalten oder durch undeutliche Angaben entstanden sind, gehen zu Lasten des Bestellers. Die Texte sind daher sehr deutlich zu schreiben.
2. Bei Drucksachen erhält der Besteller auf Wunsch einen Korrekturabzug. Dieser wird nur bei Stornierung oder Nichtabruf des Druckauftrages in Rechnung gestellt. Jeder weitere Korrekturabzug wird gesondert in Rechnung gestellt. Die Begutachtung von Korrekturabzügen, Zeichnungen und Mustern durch den Besteller entbindet uns von jeder Verantwortung für nicht beanstandete Fehler.
3. Entwürfe und Korrekturen für Schilder und Stempel werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Begutachtung von Korrekturabzügen, Zeichnungen und Mustern durch den Besteller entbindet uns von jeder Verantwortung für nicht beanstandete Fehler.
4. Bei Schilder- und Stempelbestellungen ist eine schriftliche Auftragserteilung erforderlich. Nur in dringenden Ausnahmefällen können Bestellungen für Schilder und Stempel telefonisch aufgeben werden. Für Fehler , die bei dieser Bestellart entstehen, wird keine Haftung übernommen.
5. Kleine zumutbare Unregelmäßigkeiten und zumutbare geringe Abweichungen bei Emailschildern in den Farben, wie solche, die bei der Eigenart der Herstellung (Aufschmelzen von Glasmassen und Glasuren) vorkommen, berechtigen nicht zu Abzügen oder Annahmeverweigerungen.


§ 12 Möbel/Stahlschränke/Tresore

1. Im Falle der Stornierung eines Auftrages betreffend die Lieferung von Büroeinrichtungsgegenständen, Möbel, Stahlschränken, Bürosessel und Stühle oder bei Nichtannahme (Annahmeverzug) der gekauften Gegenstände steht uns eine Entschädigung von mindestens 20% des Kaufpreises ohne Schadensnachweis zu.
Sowohl dem Besteller als auch uns bleibt es vorbehalten im Einzelfall einen niedrigeren bzw. höheren Schaden nachzuweisen.
2. Der Besteller hat für geeignete Bedingungen, z.B. Wände, Bodenverhältnisse für die Montage Sorge zu tragen. Er haftet für die Eignung der Bedingungen. Der Besteller haftet für die Richtigkeit von ihm überlassener Pläne.
3. Erfolgt die Lieferung nicht zu dem vorgesehenen Liefertermin, tritt Verzug - bei Vorliegen der insoweit erforderlichen weiteren gesetzlichen Voraussetzungen -erst ein, wenn der Liefertermin um zwei Wochen überschritten ist. Eine uns etwa gem. § 326 .I BGB gesetzte Nachfrist hat angemessen zu sein, wobei im Einzelfall insbesondere zu berücksichtigen ist, daß wir bestellte Möbel teilweise selbst erst beschaffen müssen. 
Eine uns gesetzliche Nachfrist gem. § 326.I BGB hat unbeschadet der vorstehenden Reglung mindestens zwei Wochen zu betragen.
4. Bei Kastenmöbeln und Tischen bezieht sich die Holzbezeichnung auf die wesentlichen Flächen und Fronten, Seiten und Platten. Die Mitverwendung anderer geeigneter Materialien ist handelsüblich und zulässig. Abweichungen in Struktur und Farbe gegenüber dem Austellungsstück/der Abbildung im Katalog bleiben
vorbehalten, soweit diese in Natur der verwendeten Materialien ( Massivhölzer, Funiere, Natursteinplatten, Leder, textle Produkte) liegen und handelsüblich sind.
5. Im Falle des Annahmeverzugs des Bestellers sind wir berechtigt Lagergebühren zu fordern. Diese betragen 3,00 €/pro m²/Tag und sind vom Besteller bei Abholung / Lieferung zu begleichen.

§ 13 Kündigung von Zeitschriftenabonnements

Bei Zeitschriftenabonnements gelten die Kündigungsbedingungen der herausgebenden Verlage.
Diese können dem Impressum der jeweiligen Zeitschrift entnommen werden.

§ 14 Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur völligen Bezahlung vor.
Der Besteller ist verpflichtet, uns jeden Wechsel seines Kanzleiortes/seines Geschäftssitzes unverzüglich anzuzeigen, solange noch Forderungen wegen gelieferter Ware offenstehen oder die Waren noch nicht geliefert worden sind.


§ 15 Erfüllungsort/Gerichtsstand


Erfüllungsort ist Stralsund. Bei Verträgen mit Vollkaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögens wird Stralsund als Gerichtsstand vereinbart.